Sa. 14.09.19 | 09:00 – 09:45 Uhr | Stadthalle | Kleiner Saal
Dr. Ludwig Biewer · Vortragender Legationsrat I. Klasse a.D.
- Jahrgang 1949, Geburtsort Bornheim Kreis Alzey in Rheinhessen;
- Abitur in Alzey 1968;
- Studium der Geschichte und der Germanistik in Mainz und Graz;
- Staatsexamina 1974 und 1979,
- Promotion zum Dr. phil. Mainz 1977.
- Beruf: wissenschaftlicher Archivar (seit 2014 a. D.) und Historiker,
- 1979 bis 1987 Archivrat am Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem,
- 1987 bis 2014 am Politischen Archiv des Auswärtigen Amts in Bonn bzw. ab 2000 in Berlin, 2003 Leiter ebd., seit 2007 als Vortragender Legationsrat I. Klasse.
- Vorsitzender der „Gesellschaft für pommersche Geschichte, Altertumskunde und Kunst e. V.“, seit 2018 deren Ehrenmitglied;
- 1994 bis 2000 Lehrauftrag für Heraldik am Historischen Seminar der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2002 bis 2016 desgl. am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin, WS 2011/2012 am Historischen Institut der Julius- Maximilians-Universität Würzburg;
- Mitgliedschaft u. a. im “HEROLD. Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften e.V.“ seit 1980 (als Vorstandsmitglied 1982–1990 und wieder als Stellv. Vorsitzender seit 2015), der „Landesgeschichtlichen Vereinigung für die Mark Brandenburg e.V.“ seit 1983, der „Internationalen Akademie für Heraldik (AIH)“, der „Schweizerischen Heraldischen Gesellschaft (SHG)“ seit 1993, des „Mittelalterzentrums der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifwald“ (Korr. Mitglied) seit 2000;
- Gutachter und Berater des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Potsdam für Kommunalheraldik des Landes Brandenburg seit 2015.
- Ferner: Seit 1990 Mitglied der Historischen Kommission für Pommern (Vorstandsmitglied 2003 bis 2013), seit 1992 der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung, seit 2001 der Preußischen Historischen Kommission, 2003 bis 2014 der staatlichen deutsch-russischen Historikerkommission (von Amts wegen), 2003 bis 2014 de s Stiftungsrats für das Institut für Zeitgeschichte in München und Berlin (von Amts wegen); 1989 bis 2014 Dozent an der Akademie Auswärtiger Dienst (seit 2005 Prüfungsberechtigung); 1993 bis 2017
Der Johanniterorden entstand im Heiligen Land bzw. Jerusalem im Zusammenhang mit dem 1. Kreuzzug (1095-1099) vor mehr als 900 Jahren aus einer älteren Hospitalbruderschaft zur Pflege von Kranken, Schwachen und Armen nach dem Gebot der christlichen Nächstenliebe. Die Entwicklung zum (adeligen) wehrhaften geistlichen Ritterorden zur Verteidigung und Verbreitung des christlichen Glaubens war etwa 1170/1180 abgeschlossen. Sitz des Ordens wurde nach dem Verlust des Hl. Landes 1291 und einem Zwischenspiel auf Zypern 1306/1310 Rhodos (bis 1522) und dann 1530-1799 Malta. Deshalb wurde und wird der Orden auch als Rhodesier- und Malteserorden bezeichnet, dessen Sitz seit 1838 Rom ist. Seit der Reformation bzw. seit der Mitte des 16. Jahrhunderts gibt es einen katholischen und einen protestantischen Zweig, der sich in der neusten Zeit wiederum in mehrere eng verbundene nationale Linien aufgeteilt hat; kurz: Malteser und Johanniter.
Bei den Johannitern“ (ev.) ist die „Balley Brandenburg“ besonders hervorzuheben, eine territoriale Gliederung (Ursprung in Werben seit 1160), zunächst nur im Nordosten des römisch-deutschen Reiches, die seit 1382 immer selbständiger wurde. Nach dem Zusammenbruch des alten preußischen Staates wurde sie 1810/11 säkularisiert, d.h. vorübergehend aufgelöst, 1852 aber von König Friedrich Wilhelm IV. wiederbelebt. Ihren Sitz hatte sie seit der Mitte des 16. Jahrhunderts in Sonnenburg in der Neumark (de jure bis 1945, danach poln. Słonsk), nach dem II. Weltkrieg in Bonn und seit 2000 Berlin. Johanniter und Malteser, ihre Gliederungen und Werke (Krankenhäuser, Hilfs- und Rettungsdienste usw.) stellen von Anfang an alle ihre Arbeit unter den Leitspruch „tuitio fidei et obsequium pauperum“ – Verteidigung des christlichen Glaubens und Fürsorge für Arme, Kranke und Hilfsbedürftige. Beide Ordensfamilien führen als Kennzeichen und (heraldisches) Symbol in Rot ein silbernes (weißes) achtspitziges schwebendes Kreuz, das Wappenbild Johanniter- oder Malteserkreuz.
Rot und Silber bzw. Weiß sind seit Ende des 12. Jahrhunderts, was im Einzelnen dargelegt wird, die Farben (Tinkturen) der Johanniter. In Friedenszeiten werden und wurden seit 1259/1278 schwarze Ordensmäntel mit dem (silbernen) Kreuz auf der linken Brustseite getragen. Wohl analog dazu war vom 15. Jahrhundert an bis 1810/11 Schwarz statt Rot die zweite Tinktur der johanniterlichen Wappen, seit 1852 ist es wieder Rot. Das Kreuz der Johanniter war zunächst das Balkenkreuz, neben das schon bald das Tatzenkreuz trat. Dieses wurde vereinzelt schon seit der Mitte des 12. Jahrhunderts an seinen Enden eingekerbt, so dass das seit dem 15. Jahrhundert vorherrschende und bis heute gebräuchliche Johanniter-Malteserkreuzes entstand, eine Form, die in den alten Kirchen des Orients schon im 5. Jahrhundert vorkam. Es steht – offiziell seit 1489 – für die Erlösungstat Christi, die vier Kreuzesarme für die Kardinaltugenden und die spitzen Enden für die acht Seligpreisungen der Bergpredigt, seit unserer Zeit aber auch für andere Bibelstellen. Das silberne/weiße achtspitzige Kreuz ist die Grundform der Ordenskreuze (Halskreuze) der geistlichen Ritterorden, die sich unter dem Kreuz stehend sehen. Die verschiedenen Halskreuze des Johanniterordens werden vorgestellt, erklärt und ihre Tragweise erläutert. Sie sind kein Schmuck und keine Auszeichnung, vielmehr ein Zeichen der Selbstverpflichtung zum Glauben an den dreieinigen Gott und zur Nächstenliebe sowie ein Bekenntnis zur Demut. Seit dem 13. Jahrhundert wird das Wappenbild des Ordens von seinen Mitgliedern mit ihren Familienwappen kombiniert, wobei die obersten Würdenträger des Ordens voran gingen. Vereinzelt seit dem 14. Jahrhundert und reguliert seit den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts geschieht dies meist durch Quadrierung: in 1 und 4 in Rot (zweitweise in Schwarz) das silberne, schwebende achtspitzige Kreuz, in 2 und 3 das Familienwappen. Die dabei entwickelten Schemata werden vorgestellt und mit Beispielen belegt, besonders die seit 1858 geltenden Grundsätze, die auf dem Gebrauch seit dem frühen 18. Jahrhundert beruhen.
Wohl schon im 16. Jahrhundert, nachweislich seit dem frühen 17. Jahrhundert ließen die Johanniter, die in der Ordenskirche zu Sonnenburg (spätgotisch, geweiht 1508) den Ritterschlag empfangen hatten, ihre Wappen (mit und ohne Kombination mit dem Ordenskreuz) auf genormte Holztafeln malen, die dort und seit 1864 in dem von 1661 bis 1668 erbauten und 1976 zerstörten Ordensschloss aufgehängt wurden. Diese einmalige Sammlung ordensritterlicher Heraldik umfasste schließlich etwa 1300 Tafeln. Ihr Schicksal auch nach 1945 wird, soweit bekannt, nachgezeichnet, ebenso das anderer heraldischer Denkmäler in der Sonnenburger Kirche und der Balley überhaupt, besonders der rund 1250 auf Pergament gemalten Aufschwörungstafeln vornehmlich des 18. Jahrhunderts für 16 adelige Vorfahren mit kolorierten Wappenzeichnungen, die im Geheimem Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem überliefert sind.
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